Visabestimmungen in der Schweiz

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08.02.2005 17:24
avatar  tito
#1 Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Kann sich eine Kubanerin die ein "Besuchsvisum" für die Schweiz erhalten hat, frei in den Schengen Staaten bewegen? Ist es ihr probemlos möglich für längere Zeit nach Deutschland zu reisen?
Tito.


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08.02.2005 17:34
avatar  jan
#2 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

Logischerweise NEIN
Nachdenken hilft machmal


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08.02.2005 17:39
avatar  tito
#3 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Danke für die typisch jan-mäßige intelligent profunde Auskunft. Und auch so ausführlich ...
Vielleicht mal weniger posten, und dafür mehr postings mit Substanz, Baby.

Warum nicht?
Wer in Deutschland ein Visum bekommen hat, kann doch in die Schengen Staaten "reisen".


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08.02.2005 17:44 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2005 18:01)
avatar  jan
#4 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

Gehört denn die Schweiz zu den Schengenstaaten?
Ist sie nicht neutral?
In der Regel bekommt die/der Cubi ein Schengenvisum
Cubi bekommt das Visum nicht in Deutschland, sondern in Havanna :o))


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08.02.2005 17:50 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2005 17:53)
avatar  jan
#5 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

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08.02.2005 18:03
avatar  tito
#6 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Jan, benutz doch mal deinen Kopf. Versuchs wenigstens einmal, bitte!

Also für dich einfach formuliert:
Darf eine Person die von der SCHWEIZ ein SCHWEIZER VISUM erhalten hat, und die in die SCHWEIZ eingereist ist, nach DEUTSCHLAND einreisen?
(Mann ist der Typ nervig)


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08.02.2005 18:04 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2005 18:09)
#7 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Top - Forenliebhaber/in

Also Tito, was willst Du denn, Jan hat doch klipp und klar gesagt nein, und einer Erklärung bedarf es eigentlich nicht. Ich hoffe nur er weiß es auch genau, denn:

Ich weiß es nicht, jedenfalls ist Deine Frage nicht ganz abwegig, da die Schweizer ja Schengen-Visum-Inhaber hinein und hinauslassen, gesetzt den Fall das Schengen-Visum ist "muliple entry".
((Worauf man bei Visumserteilung konkret hinweisen sollte, sonst bekommt man es meist nicht, selbst wenn es so im Antrag steht!!!))

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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08.02.2005 18:05
avatar  jan
#8 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
intelligent profunde Auskunft

Wirst du sicher im anderen Forum von errue bekommen, aber er hätte Dir auch hier geantwortet
Nur die Antwort wird sicher nicht positiver sein, lo siento


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08.02.2005 18:07
avatar  jan
#9 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Darf eine Person die von der SCHWEIZ ein SCHWEIZER VISUM erhalten hat, und die in die SCHWEIZ eingereist ist, nach DEUTSCHLAND einreisen?


Auch NEIN
Das Thema hatten wir schon öfter hier.
Elisabeth, in Basel ansässig, übernehmen


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08.02.2005 18:21
avatar  Iraida
#10 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Hallo tito,

nein, mit Besuchsvisum kann sie nicht nach Deutschland, oder in ein anderes Land reisen. Wenn sie eine Schweizer Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann sie seit kurzem ein Visum für D an der Grenze erhalten, aber mit Besuchsvisum nicht. Die Schweiz gehört (noch) nicht zu Schengen.
Gruss
Iraida


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08.02.2005 18:41
avatar  tito
#11 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Danke.
Das die Schweiz nicht zu Schengen gehört ist mir schon klar. Aber ich hätte nicht gedacht, das jemand mit schweizer Besuchsvisum dann wirklich nicht aus der Schweiz rauskommt. Heftig.
Na gut, dann muß ich zu Plan zwei greifen.


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08.02.2005 19:39
avatar  Moskito
#12 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
...da die Schweizer ja Schengen-Visum-Inhaber hinein und hinauslassen, gesetzt den Fall das Schengen-Visum ist "muliple entry".
In Antwort auf:
Wichtige Information für Inhaber eines Schengen-Visums.

Ein sogennantes Schengen-Visum berechtigt zur Einreise in folgende EU/EWR-Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, und Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.

Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz !

Ausnahmen: Lediglich Bürger der Staaten Bahrain - Kuwait - Oman - Qatar - Taiwan - Thailand - Saudi Arabien - Vereinigte Arabische Emirate können mit einem Multiple-Schengen-Visum in die Schweiz einreisen.

http://www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/scheng.html


Ein Schelm wer da Böses denkt...

Moskito


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08.02.2005 19:41
avatar  Moskito
#13 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Aber ich hätte nicht gedacht, das jemand mit schweizer Besuchsvisum dann wirklich nicht aus der Schweiz rauskommt. Heftig.
Kommt schon raus, muss aber in der Schweiz ein weiteres (Schengen-) Visum dafür beantragen.

Moskito


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09.02.2005 01:33
#14 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Top - Forenliebhaber/in

Ist das neu? Ich war sicher, Du kannst z.B. durch die Schweiz nach Italien fahren (mit Schengen-Visum)


Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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09.02.2005 01:39
avatar  Jorge2
#15 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Davon gehe ich auch aus, daß dies möglich ist! Aber grundsätzlich wird es dann aber auch wieder von der Glaubhaftigkeit und dem Goodwill des Zöllners abhängen. Man könnte lo cubano ja auch einschleusen und eben nicht nach Italien durchstarten wollen.


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09.02.2005 09:55
avatar  chulo
#16 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Forums-Senator/in

Bei dieser Isolationspolitik der Schweizer werden die armen Kerle ja gar keinen Erfolg mehr bei den cubanitas haben ...



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09.02.2005 09:57
avatar  Kisa
#17 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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spitzen Mitglied

Hallo zusammen,
nur um Sicher zu gehen: mein Freund kommt (hoffentlich)
mit Schengen-Visum nach deutschland und ich habe uns
einen Kurztrip nach Barcelona gebucht, da er ein Schengen-
Visum hat ist das doch möglich oder?

Jan, ein "Ja!" reicht mir vollkommen!

Saludos
Kisa


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09.02.2005 10:02
avatar  chulo
#18 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
avatar
Forums-Senator/in

Ja


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09.02.2005 10:11
avatar  Kisa
#19 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
avatar
spitzen Mitglied

Muchas gracias, Chulo!


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09.02.2005 10:12
avatar  jan
#20 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

@Kisa
Danke für Dein Vertrauen
Ich bin immer für kurze und prägnante Antworten.
Richtig sollten sie dann aber auch noch sein

Also: JA
Viel Spaß y mucho amol


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09.02.2005 10:21
avatar  Kisa
#21 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
avatar
spitzen Mitglied

Hast schon recht, was soll auch immer das
ganze gesabbel wenn es kurz auch geht!

Also Danke für deine kurze, präzise Antwort!
Dann steht unserem Kurzurlaub ja nichts mehr
im Weg, außer vielleicht das Visum und die
Ausreiseerlaubnis!

Kisa


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09.02.2005 10:22
avatar  Tina
#22 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Forenliebhaber/in

Das mit der Besuchserlaubnis an der Grenze zur CH nach D ist nicht ganz so einfach. Selbst Ausländer, die seit Jahren in der CH leben und dort ihre Aufenthaltsgenehmigung haben, brauchen für Deutschland ein Visum, dass sie nur durch die Verpflichtungserklärung einer einladenden Person in D bekommen.

Durch die Annäherung der CH an das Schengener Abkommen dürfen in D lebende Ausländer zu Besuchszwecken in die CH einreisen.

Grüßle Tina
Tina


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10.02.2005 08:24
avatar  Iraida
#23 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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super Mitglied

Liebe Tina,

seit kurzem ist es für Kubaner mit B- oder C-Bewilligung für die Schweiz, die mit einem/einer Schweizer/in verheiratet sind, möglich, ein Visum für einen Deutschlandtrip an der Grenze zu bekommen. Allerdings nur, wenn der Ehepartner mitreist. Ein Freund von mir und seine kubanische esposa haben es auch schon ausprobiert und es hat problemlos geklappt.
Gruss
Iraida


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10.02.2005 14:13
avatar  Tina
#24 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Forenliebhaber/in

Hallo Iraida,

bei nicht oder nicht mehr verheirateten Ausländern in der Schweiz geht's nämlich nicht. Habe selbst gerade eine Verpflichtungserklärung für eine Freundin, die als Ausländerin mit C-Bewilligung in der Schweiz lebt, machen müssen, damit sie mich hier in D besuchen darf. Hat ein Schengen-Visum mit multiplen Ein- und Ausreisen bekommen, das leider nur die üblichen 3 Monate gilt, danach muß es erneuert werden.

Dann kann mich also ein Kubaner (nur ein Freund, mehr nicht!), der in der Schweiz verheiratet ist, nur gemeinsam mit seiner Frau besuchen?

Grüßle Tina
Tina


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10.02.2005 22:53
avatar  guajira
#25 RE:Visabestimmungen in der Schweiz
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Top - Forenliebhaber/in

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